Willkommen im Antragsgrün zur Frühjahrs DV 2026!
Hallo,
Schön, dass du hier bist.
Hier kannst du ganz einfach Anträge einreichen, andere Anträge lesen, kommentieren und gemeinsam weiterentwickeln. So schaffen wir schon vor der Versammlung eine gute Grundlage für Austausch und Diskussion.
Wer darf Anträge stellen?
Alle Mitglieder des Gremiums sind antragsberechtigt – bring dich also gerne ein!
Auch Vorschläge zur Tagesordnung sind jederzeit möglich.
Sachantrag
Wenn du einen „klassischen“ Antrag einbringen möchtest, sollte dieser spätestens 14 Tage vor der Versammlung beim Diözesanvorstand eingehen. Dann wird er auf die Tagesordnung gesetzt und an alle verschickt.
Satzungs- und Geschäftsordnungsanträge
Für Änderungen an der Satzung oder Geschäftsordnung braucht es etwas mehr Vorlauf:
Diese Anträge müssen mindestens 5 Wochen vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. So haben alle genug Zeit, sich damit zu beschäftigen.
Initiativanträge
Du hast die Frist verpasst oder dir kommt kurzfristig noch eine wichtige Idee?
Kein Problem: Solche Anträge können als Initiativanträge auch später oder direkt zu Beginn der Versammlung eingebracht werden. Die Versammlung entscheidet dann, ob sie noch auf die Tagesordnung kommen.
Dringlichkeitsanträge
Während der Behandlung eines Tagesordnungspunktes kannst du auch noch Dringlichkeitsanträge stellen. Diese werden behandelt, solange nicht ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder widerspricht.
Bei Fragen, melde dich gerne bei vorstand@rs.kljb.de.
