A2: Antrag Kindergruppenfördergeld
| Veranstaltung: | KLJB Rottenburg-Stuttgart Herbst Diözesanversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Kindergruppen OGFÖG |
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(22.09.2026) |
| Veranstaltung: | KLJB Rottenburg-Stuttgart Herbst Diözesanversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Kindergruppen OGFÖG |
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(22.09.2026) Version 3 |
Diözesanvorstand
Die Diözesanversammlung möge auf der Herbst-Diözesanversammlung 2026 in Rot an
der Rot beschließen, für neu gegründete Kindergruppen ein
Kindergruppenfördergeld (KigFöG) einzuführen:
Die Diözesanversammlung möge auf der Herbst-Diözesanversammlung 2026 in Rot an der Rot beschließen, für neu gegründete Kindergruppen ein Kindergruppenfördergeld (KigFöG) einzuführen:
Neu gegründete Kindergruppen, ohne bestehende Ortsgruppe, sollen im ersten
Jahr ein Ortsgruppenfördergeld von 300€ und im zweiten Jahr von 200€
bekommen.
Neu gegründete Kindergruppen, ohne bestehende Ortsgruppe, sollen ein
Ortsgruppenfördergeld von 250 Euro bekommen. (KigFöG 1)
Neu gegründete Kindergruppen, mit bestehender Ortsgruppe, sollen 300 Euro
zur Gründung erhalten. (KigFöG 2)
Der Diözesanvorstand erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der
Diözesanstelle ein Verfahren für die Abwicklung.
Auf der Herbst-Diözesanversammlung 2018 wurde das Ortsgruppenfördergeld beschlossen – ein wichtiger Schritt, um die Gründung und Stabilisierung neuer Ortsgruppen zu unterstützen. Damals wurde jedoch noch nicht an Kindergruppen gedacht, die u. a. auch unabhängig von bestehenden Ortsgruppen entstehen können.
Aktuell haben wir den Fall, dass sich Kindergruppen auch ohne bestehende Ortsgruppe gründen möchten. Auch diese Gruppen möchten wir bei einer Gruppengründung unterstützen, da sie ein wertvoller Bestandteil unserer Arbeit als Kinder- und Jugendverband darstellen. Mit einer finanziellen Unterstützung können die Gruppen niedrigschwellig Anschaffungen für die Gruppe selbstorganisiert umsetzen.
Neu gegründete Kindergruppen brauchen für einen erfolgreichen Start ein gewisses Startkapital, z. B. für Bastel- und Werkmaterial, Material für Gruppenstunden, Geld für Aktionen und Ausflüge …
Wir gehen davon aus, dass Kindergruppen einen geringeren Kostenaufwand haben (andere Bedürfnisse und andere Programmplanung…) als Jugendgruppen. Deshalb haben wir die Förderung geringer geplant als bei den Ortsgruppen: Diese bekommen bei einer Gründung 1.000 Euro und müssen davon 500 Euro zurückzahlen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass Kindergruppen nur wenig Einnahmen erwirtschaften können. Deshalb möchten wir bei dieser Förderung keine Rückzahlungsverpflichtung mit aufnehmen.
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