Durch den Zusatz: „mit gewähltem Bezirksteam“ erübrigt sich der bisherige Punkt 10.2 und es ist klarer formuliert, dass es nicht um Bezirke ohne Bezirksteams geht.
Bei der bisherigen Formulierung „Der KLJB Diözesanvorstand mit drei Stimmen“ könnte die Stimme auch ein Vorstand übernehmen, der nicht als e.V. Vorstand gewählt wurde. Da es aber ja extra drei e.V. Vorstände gibt, ist es sinnvoll, wenn diese die Stimmen wahrnehmen.