A1NEU2: Antrag auf Satzungsänderung: Neufassung der Satzung
Veranstaltung: | KLJB |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 25.03.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 25.03.2021, 14:48 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | KLJB |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 25.03.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 25.03.2021, 14:48 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen, den nachfolgenden Entwurf als
Neufassung der Satzung anzunehmen. Der bisherige Satzungstext wird durch den
neuen Text ersetzt.
Satzung des KLJB Diözesanverbandes Rottenburg-Stuttgart
Präambel
Die Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Rottenburg-Stuttgart hat sich zum Ziel
gesetzt, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen
Entwicklung innerhalb einer Gruppe zu unterstützen. Die KLJB gestaltet Kirche,
Gesellschaft und Politik im Geiste Jesu Christi und seiner Botschaft.
Kirchliche Gemeinschaft und Glaube
Die KLJB gestaltet die kirchliche Gemeinschaft kreativ und lebendig. Sie
unterstützt junge Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit bei der
Entwicklung ihres persönlichen Glaubens und ermutigt sie, ein wichtiger Teil der
Glaubensgemeinschaft zu sein. Die KLJB steht für ein Leben auf Grundlage
christlicher Werte und tritt in den Dialog mit anderen Glaubensgemeinschaften.
Ländlicher Raum und Bewahrung der Schöpfung
In der KLJB lernen junge Menschen die Ressourcen und Chancen des ländlichen
Raumes kennen und schätzen. Sie tragen zur Brauchtumspflege bei und haben die
Möglichkeit, aktiv und selbstorganisiert das Leben auf dem Land zu gestalten.
Damit prägen sie die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes. Bei der Gestaltung
gemeinsamer Aktionen ist die Bewahrung der Schöpfung Gottes Grundlage
gemeinschaftlichen Handelns.
Individuum und Anderssein
Alle jungen Menschen werden in der KLJB angenommen und ernst genommen. Sie
erleben sich als wichtige Einzelperson und Teil der Gemeinschaft. In der Gruppe
lernen sie Bedürfnisse zu äußern, für die Gruppe einzustehen und Aufgaben zu
übernehmen.
Demokratie und Toleranz
Die KLJB fördert in ihrem Handeln Demokratie und Toleranz. Alle besitzen das
gleiche Recht, sich mit ihrer Meinung einzubringen. Entscheidungen werden nach
einer fairen und offenen Diskussion demokratisch getroffen.
Zeichen und Vorbild
Zeichen und Vorbild
Symbole und Patron
Das Zeichen der KLJB ist der mit dem Kreuz verbundene Pflug. Das Kreuz steht für
den christlichen Glauben und ist Symbol Jesu. Jesus Christus ist Grund und Kraft
unseres Tuns. Der Pflug steht für die Verbundenheit zum Land und die
Bereitschaft zu Engagement und Tatkraft.
Das Zeichen der KLJB ist der mit dem Kreuz verbundene Pflug. Das Kreuz steht für den christlichen Glauben und ist Symbol Jesu. Jesus Christus ist Grund und Kraft unseres Tuns. Der Pflug steht für die Verbundenheit zum Land und die Bereitschaft zu Engagement und Tatkraft. Das Botschafterlied bringt dies im Besonderem zum Ausdruck und verbindet uns mit allen KLJBler*innen in ganz Deutschland.
Klaus von der Flüe, unser Schutzpatron, ist uns Vorbild durch seinen tiefen
christlichen Glauben und seine Bereitschaft, die verschiedensten
Lebenssituationen anzunehmen.
Abschnitt A: ALLGEMEINES
Abschnitt B: MITGLIEDSCHAFT
Abschnitt C: GRUNDSÄTZE UND STRUKTUREN
Der Diözesanverband handelt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Subsidiarität
bedeutet, dass eine größere Organisationseinheit nur dann für die Erfüllung
einer Aufgabe zuständig sein soll, wenn das in einer kleineren Einheit nicht
möglich ist.
Bei der Besetzung von Vorstandsämtern soll darauf geachtet werden, dass diese in
ihrer Gesamtheit paritätisch besetzt werden. Für die KLJB RS ist unter Parität
eine möglichst ausgeglichene Aufteilung der Ämter zwischen den Geschlechtern zu
verstehen.
Abschnitt D: ORTSGRUPPE
Eine Ortsgruppe besteht aus den Mitgliedern der jeweiligen Jugendgruppen und
angegliederten Kindergruppen.
Werden innerhalb eines Jahres keine Leistungen entsprechend §11 oder §12 SGB VIII erbracht, hat die Ortsgruppe weniger als 5 Mitglieder oder bleiben nach einer Vollversammlung alle Vorstandsposten unbesetzt, so bleibt derist dies dem Diözesanvorstand und dem zuständigen Bezirksvorstand anzuzeigen. Der bisherige Ortsgruppenvorstand bleibt im Amt und ist verpflichtet innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Kann auf dieser Versammlung wiederholt nicht mindestens ein Vorstandsposten besetzt werden, hat diesentscheiden Diözesanvorstand und Bezirksvorstand über ein Ruhen der Tätigkeit dieser Ortsgruppe. Sollte die AuflösungTätigkeit der Ortsgruppe zur Folgeruhen, obliegt die Prüfung der Kassen dem zuständigen Bezirksvorstand. Das Stimmrecht der Ortsgruppe auf Bezirksversammlungen verfällt.
Abschnitt E: BEZIRK
Ein Bezirk ist der räumlich sinnvolle Zusammenschluss von mehreren Ortsgruppen
nach dem Beschluss der Diözesanversammlung. Aus dem Miteinander der Ortsgruppen
soll Bezirksarbeit hervorgehen und die Bildung eines Bezirksteams angestrebt
werden.
Abschnitt G: DIÖZESE
Abschnitt GF: DIÖZESE
Alle KLJB Mitglieder und KLJB Gruppen bilden den Diözesanverband der KLJB der
Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Abschnitt G: SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Der Verband kann in Ausnahmesituationen digitale Arbeitsformen anwenden, um die
Handlungsfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten. Dies schließt
Vollversammlungen und Wahlen ein.
Jede Ebene der KLJB RS darf sich für Verfahrensfragen und die Wahl eine
Geschäftsordnung erstellen. Die Ortsgruppen und Bezirke können sich dabei an der
Geschäftsordnung des Diözesanverbandes orientieren.
Verfahrensfragen und die Wahlordnung regelt auf Ebene des Diözesanverbandes die
Geschäftsordnung der KLJB RS.
Eine Ortsgruppe ist aufgelöst, wenn die fristgerecht einberufene Vollversammlung
mit der Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung
die Auflösung der Ortsgruppe beschließt oder keine Mitglieder mehr gemeldet
sind.
Bei Auflösung einer Ortsgruppe oder eines Bezirksteams fällt das zugehörige
Vermögen, soweit kein*e eigene*r Rechtsträger*in besteht, an die übergeordnete
Ebene. Diese*r verwaltet das Vermögen treuhänderisch für zehn Jahre. Ist nach
Ablauf dieser Zeit keine nachfolgende Ortsgruppe oder kein nachfolgendes
Bezirksteam gegründet, kann die übergeordnete Ebene über das Vermögen verfügen.
Bei Auflösung einer Ortsgruppe oder eines Bezirksteams fällt das zugehörige Vermögen, soweit kein*e eigene*r Rechtsträger*in besteht, an die übergeordnete Ebene. Diese*r verwaltet das Vermögen treuhänderisch für zehn Jahre. Ist nach Ablauf dieser Zeit keine nachfolgende Ortsgruppe oder kein nachfolgendes Bezirksteam gegründet, kann die übergeordnete Ebene über das Vermögen im Sinne des Satzungszwecks (siehe § 3) verfügen.
Abschnitt H: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Satzung gilt für den Diözesanverband RS, alle Bezirke und Ortsgruppen der
KLJB RS. Sie ist für alle Mitglieder, Organe und Gremien verbindlich.
Satzungen, die sich KLJB Bezirke und KLJB Ortsgruppen geben, dürfen den
Regelungen dieser Satzung ebenso wenig widersprechen wie Beschlüsse von Organen,
sonstigen Gremien und Handlungen des Diözesanvorstands. Vielmehr dürfen sie sie
lediglich ausfüllen.
Diese Satzung gilt für den Diözesanverband RS, alle Bezirke und Ortsgruppen der KLJB RS. Sie ist für alle Mitglieder, Organe und Gremien verbindlich. Satzungen, die sich KLJB Bezirke und KLJB Ortsgruppen geben, dürfen den Regelungen dieser Satzung ebenso wenig widersprechen wie Beschlüsse von Organen, sonstigen Gremien und Handlungen des Diözesanvorstands. Vielmehr dürfen sie sie lediglich ausfüllen. Sie bedürfen ferner der Genehmigung durch den Diözesanverband.
Die Satzung der KLJB RS wurde von der Diözesanversammlung am xx.xx.xxxx in xxx
geändert und beschlossen und tritt damit in Kraft.
Die Satzung der KLJB RS wurde von der Diözesanversammlung am xx.xx.xxxx in xxx geändert und beschlossen und tritt damitnach Genehmigung durch den Vorstand der KLJB Deutschlands e.V. in Kraft.
Damit erlischt die bisherige Satzung des Diözesanverbandes vom 04.05.2002.
[1] Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten zur Wahl eines unter
18 jährigen Vorstandes sind auf Nachfrage an der Diözesanstelle erhältlich.
[2] Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten zur Wahl eines unter
18 jährigen Vorstandes sind auf Nachfrage an der Diözesanstelle erhältlich.
[3] Für das Amt der*s Diözesanlandjugendseelsorger*in sind zusätzlich die
diesbezüglichen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Bestimmungen zu
erfüllen.
Unsere bisherige Satzung ist in die Jahre gekommen. Zum Teil sind während des bisherigen Gebrauchs immer wieder kleinere Fehler entdeckt worden, zum anderen empfiehlt es sich, die Verbandsstrukturen immer wieder zu überprüfen und zeitgemäß zu halten.